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Autor: Volker Weber
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Datenschutz im Haus der Daten
Die DNB ist ein Haus der Daten. Daten aller Art sind ihr tägliches Geschäft. Die Grundlage hierfür – nämlich die Medienwerke in ihrem Bestand – bewahrt sie in exakt temperierten Magazinen und Serverräumen gut geschützt auf. War es das schon mit dem Datenschutz? Auf keinen Fall!

KI (DALL-E) generiertes Bild Denn auch da, wo man zunächst nicht daran denkt, sind Daten vorhanden. Viele davon sind „personenbezogene Daten“ (pbD) – also alles, was uns als Person identifiziert, wie etwa Name, Adresse oder E-Mail-Adresse, Religionszugehörigkeit oder Gesundheitszustand. Die Benutzungsabteilung verwahrt die Daten der Benutzer*innen, das Personalreferat Mitarbeitenden-Daten. Wieder andere pbD fallen im Bereich der Informationstechnologie an. Die DNB ist für alle diese Daten verantwortlich (und damit, datenschutztechnisch gesprochen „die Verantwortliche“).
Das europäische Datenschutzrecht erlaubt den Umgang mit pbD (die „Verarbeitung“) außerhalb des Kreises von Freunden und Familie nur unter besonderen Voraussetzungen: Für jede Verarbeitung muss der Verantwortliche eine spezielle Erlaubnis haben. Die DNB kann für ihre Zwecke zum Glück ganz unterschiedliche Rechtsgrundlagen anführen: Bei der Pflichtablieferung handelt sie hoheitlich und im gesetzlichen Auftrag – selbstverständlich darf sie auch die damit zusammenhängenden pbD nutzen. Nutzer*innen haben in die Verarbeitung von Namen, Anschrift etc. eingewilligt und somit der DNB ihre Erlaubnis erteilt, die sie freilich jederzeit widerrufen können.
Doch bei dieser ersten Beschränkung bleibt es nicht: Wer pbD verarbeitet, darf dies nur zu vorher festgelegten Zwecken, nur im notwendigen Umfang, nur solange wie nötig. Die Datenverarbeitung muss transparent und zu klar erkennbaren Zwecken erfolgen. Der Verantwortliche muss außerdem dafür sorgen, dass die Daten richtig sind und ggf. vertraulich bleiben. Daraus folgen nicht nur vertragliche oder dokumentative Verpflichtungen, sondern auch praktische Maßnahmen eher „technischer“ Art: Büros sollte man abschließen, wenn sie nicht besetzt sind, PCs sperren, Passwörter ebenso vertraulich behandeln wie die Unterlagen, auf die man mit ihrer Hilfe zugreifen kann. Gerade hier hat der Datenschutz seine Schnittmengen mit der Informationssicherheit.

KI (DALL-E) generiertes Bild Diese auf den ersten Blick sperrige Regelungen sind nicht immer angenehm, manchmal kompliziert, aber sie erfüllen einen wichtigen Zweck: Der oder die Einzelne soll die Hoheit über alle Daten behalten, die ihn und sein Leben betreffen. Er oder sie soll – soweit es möglich ist – selbst entscheiden können, was Dritte wissen und welche Folgerungen sie daraus ziehen können. Gerade dort, wo die freie Entscheidung durch staatliche Eingriffsbefugnisse begrenzt ist, folgt aus dieser Machtstellung besonders große Verantwortung für die Verantwortliche.
Damit stehen im Zentrum des Datenschutzes nicht die Daten, sondern der Mensch. Das ist gelebter Grundrechtsschutz.
Datenschutz ist gerade in Deutschland kein Thema der letzten Jahre, sondern schon seit den 1970er Jahren aktuell. Immer wieder ist Datenschutz seitdem ein kontroverses Thema, wobei sich mit vielen inhaltlich begründeten Zweifeln auch Sorglosigkeit, Wahlkampfgetöse und EU-Kritik mischen. Doch oft ist die Vorstellung schlimmer als die Realität: Das Inkrafttreten der umfassenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab 2018 führte z.B. zu einigen absurden Blüten. So ließ eine Wiener Hausverwaltung wegen einer einzigen Beschwerde auf etwa 220.000 Klingelschilder von ihr betreuter Wohnungen die Namen der Mieter entfernen und durch Nummern ersetzen. So verstanden ist Datenschutz in der Tat schwer praxistauglich – aber solche Maßnahmen verlangt das Gesetz überhaupt nicht.
Die Zeit der Panikreaktionen ist mittlerweile wohl hoffentlich vorbei. Die DSGVO ist vielmehr ein Exportschlager geworden: Kanada, Brasilien, Japan, Südkorea, Indien sowie Südafrika haben ihre Gesetzgebung mittlerweile deutlich an der DSGVO orientiert und auch der US-Bundestaat Kalifornien hat mit dem „California Consumer Privacy Act“ viele Grundsätze der DSGVO übernommen.
Dennoch bietet die technische Entwicklung immer wieder Herausforderungen für den Datenschutz. Auch die DNB will und muss die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz, z.B. generative KI-Anwendungen, für sich und ihre Nutzenden heranziehen. Sie bietet mit ihren qualitativ hochwertigen Beständen und der Vernetzung in die Wissenschaft eine exzellente Ausgangssituation sowohl für Grundlagenforschung als auch für anwendungsorientierte Entwicklung. Wie aber fügen sich KI-Anwendungen in das Datenschutz-Umfeld ein? Einerseits beeindrucken die technischen Möglichkeiten künstlicher Intelligenz: Sie lernen aus riesigen Datenmengen, erkennen Muster und liefern beeindruckend, scheinbar kreative Antworten. Andererseits wirft gerade dieser datengetriebene Ansatz Fragen auf. Wie werden Trainings- und Nutzer*innendaten verarbeitet?

KI (DALL-E) generiertes Bild Während die DSGVO Datenminimierung, Zweckbindung und Transparenz verlangt, basiert KI-Training auf riesigen Datenmengen in einem technischen Umfeld, dessen innerer Zustand einer Blackbox gleicht. Zwar geben die Anbieter z.B. der gängigen großen Sprachmodelle an, die enthaltenen Daten seien vollständig anonymisiert. Doch besonders bei detaillierten Datensätzen besteht die Gefahr der Re-Identifikation. Zudem ermöglichen Fortschritte in der KI und Mustererkennung es, auch anonymisierte Daten zu analysieren und Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu ziehen. Die Grenze kann fließend sein, die Möglichkeiten einer missbräuchlichen Datenverarbeitung und (zukünftig) rückwirkenden Identifikation bleiben. Zusätzlich bleiben auch bei der alltäglichen Nutzung von KI-Tools Risiken, je nachdem welche Daten wir darin teilen. Dieser Gefahr begegnet die DNB mit einer internen KI-Policy, die auch aufzeigt, wie mit In- und Output von KI-Anwendungen umzugehen ist.
Auch ein umfangreiches Paragraphenwerk wie die DSGVO zeigt sich im Bereich KI sehr „menschlich“: Die automatisierte Entscheidung über wichtige Angelegenheiten Einzelner allein durch Computerprogramme wie KI, wie z.B. beim „Scoring“ oder einem gerichtlichen Urteil, verbietet sie ganz ausdrücklich. Der Mensch soll nur durch seinesgleichen bewertet, beurteilt und gerichtet werden können. Er steht auch hier im Mittelpunkt. Am Ende bleibt die Balance zwischen Innovation und Datenschutz eine Herausforderung, die technische Raffinesse ebenso wie Pragmatismus verlangt. Das haben auch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden erkannt (für die DNB ist das die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) und erste Wege aufgezeigt, wie KI rechtssicher eingesetzt werden kann. Hier öffnen sich Räume, innerhalb derer die DNB ihre Aufgaben mithilfe von KI effizienter gestalten und ihre Möglichkeiten erweitern kann.
In diesem Sinne: Alles Gute zum Europäischen Datenschutztag am 28.01.2025!
Christoph Wohlstein
Christoph Wohlstein ist Jurist im internen Justiziariat und behördlicher Datenschutzbeauftragter der DNB.
Simon Herrmann
Simon Herrmann ist Bibliothekar, zuständig für die Rechteklärung digitaler Bestände und stellvertretender behördlicher Datenschutzbeauftragter der DNB
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35 Jahre SDD – BSB München
Als Bibliothek mit den größten Altbeständen koordiniert die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) den frühesten und längsten Zeitabschnitt: 1450-1600 für Inkunabeln und Drucke sowie Notendrucke bis zum Erscheinungsjahr 1800. Am Aufbau der Sammlung Deutscher Drucke (SDD) für dieses Zeitsegment sind sowohl die Abteilung für Handschriften und Alte Drucke sowie die Musikabteilung der BSB beteiligt.
Die Fragen wurden von den Referenten der SDD an der BSB beantwortet.
Was bedeutet die Sammlung Deutscher Drucke für Sie?

Die zweibändige Ausgabe von Augustinus, De civitate dei in frz. Übersetzung wurde 1486/87 gedruckt und enthält insgesamt 23 Holzschnitte.
Bildrechte: BSB/ÖADie Sammlung Deutscher Drucke ist für die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) ein großes Geschenk und eine einzigartige Gelegenheit, die Interessen und Kernanliegen des Hauses vertieft weiter zu verfolgen. Das Programm bietet die Chance, den Bestand kontinuierlich zu erweitern und genau die historischen Werke, die man in den Sammlungen der BSB erwarten würde, der Wissenschaft und Forschung zur Verfügung zu stellen.
Welche Meilensteine setzt Ihre Sammlung?
Bereits zu Beginn ihres Bestehens (1558) hat die Münchener Bibliothek einen Schatz an Inkunabeln und frühen Drucken des 16. Jahrhunderts erworben, nämlich die einzigartige Büchersammlung des Johann Jakob Fugger (1516-1575), in der zuvor schon die Bibliothek des Nürnberger Humanisten Hartmann Schedel (1440-1514) aufgegangen war. Über die Jahrhunderte wurde das Spektrum der Bibliothek bis heute um Zeugnisse des frühen Buchdrucks und weitere seltene Drucke der frühen Neuzeit, einer der spannendsten Epochen zwischen Humanismus, Reformation und Aufbruch in die Neuzeit, ergänzt und erweitert.
Auch die Sammlung der frühesten deutschen Notendrucke mit mehrstimmiger Musik ist einzigartig. Die starke physische Nutzung dieser frühesten gedruckten Notenausgaben ab etwa 1500 hat viele der in der Musikpraxis verwendeten Exemplare zum Verschwinden gebracht. So sind die Exemplare, die in den Humanisten-Sammlungen der Bibliothek als Studienobjekte enthalten waren, heute oftmals einzig noch in der BSB überliefert.

Bild 1 
Bild 2 Bild 1: Die 1788 veröffentlichte Sammlung „Minna’s frohe Empfindungen am Klavier“ enthält zwölf „empfindsame“ Klavierlieder verschiedener Komponisten, die sich dem Thema der Liebessehnsucht widmen.
Bild 2: Die deutsche Übersetzung von Jan van der Noots Erstlingswerk „Het Theatre oft Toon-neel“ enthält eine Folge von Sonetten mit 20 ganzseitigen Holzschnittemblemen.
Bildrechte: BSB/ÖADie verteilte Nationalbibliothek – was assoziieren Sie damit?
Gerade im Sammelprogramm SDD ist Zusammenarbeit und das koordiniertes Vorgehen wichtig: Die Konzentration auf das zugewiesene zeitliche Segment und die zu sammelnden Medienarten (z.B. in der BSB: Notendrucke bis 1800) in den verschiedenen SDD-Institutionen gewährleistet eine zielorientierte und lückenlose Erwerbungstätigkeit in Deutschland. Gemeinsam können wir das Ziel einer möglichst vollständigen Sammlung deutscher Drucke erreichen.
Welche Balance finden Sie zwischen physischer und digitaler Sammlung?
Die BSB hat ihre Sammlung alter Drucke inzwischen fast lückenlos digitalisiert und in ihrer Digitalen Bibliothek zur Verfügung gestellt. Auch Neuerwerbungen aus diesem Zeitsegment werden zeitnah durch das Münchener DigitalisierungsZentrum (MDZ) digitalisiert und präsentiert. Ein großes Plus der Digitalisierung ist die Bereitstellung der Images im IIIF-Standard, über den einerseits der Volltext des Objekts mittransportiert wird und andererseits eine unbeschränkte und unkomplizierte Einbindung in andere digitale Umgebungen und eine tiefere wissenschaftliche Nutzung ermöglicht wird.
Wie sieht ein Buch von 2089 (100 Jahre SDD) aus, was muss es haben?
Eine Gegenfrage: Wird es denn das gedruckte Buch im herkömmlichen Sinn noch geben? Wir meinen: Ja, doch wird sich die Funktion dieser Medienart mit Sicherheit verändern – ganz wie beim ersten Medienwandel, dem Übergang von der Handschrift zum gedruckten Buch ab dem 15. Jahrhundert. Wir beobachten aber, dass das analoge, gedruckte Buch durch neue mediale Techniken erweiterbar ist und die Zukunft möglicherweise neue Medienarten hervorbringen wird, die wir jetzt noch nicht kennen. Das Buch wird in der Lage sein, alle menschlichen Sinne anzusprechen.

Dr. Claudia Bubenik und Dr. Sabine Kurth
Die Kolleginnen der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) in München: Dr. Claudia Bubenik, Abteilung für Handschriften und Alte Drucke, und Dr. Sabine Kurth, Musikabteilung, im Lesesaal der Musikabteilung. Foto: BSB/ÖA
Alle Beiträge zu 35 Jahre Sammlung Deutscher Drucke
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35 Jahre SDD – Deutsche Nationalbibliothek
Im sechsten Teil der Reihe zum Jubiläum der Sammlung Deutscher Drucke (SDD) hat Uta Spaet von der Deutschen Nationalbibliothek unsere Fragen beantwortet.
Wie entscheiden Sie in Ihrer Bibliothek, welche Druckerzeugnisse in Ihre Sammlung aufgenommen werden?
Glücklicherweise arbeiten wir nach gesetzlichen Regelungen, die uns vorgeben, welche Drucke gesammelt werden und welche nicht. Gäbe es diese und unser Sammelprofil nicht, wäre es uns unmöglich aus der Fülle der veröffentlichten Bücher, Zeitschriften, Musikalien, wissenschaftlichen Dissertationen usw. auszuwählen. Die VerfasserInnen stecken viel Arbeit und Herzblut in ihre Werke und jeder dieser Drucke ist es wert gesehen und auch gelesen zu werden. Wichtig ist, dass wir damit die Rolle als zentrale Archivbibliothek Deutschlands und als aktives kulturelles Gedächtnis verantwortungsvoll wahrnehmen und ausfüllen.
Wie beeinflussen Druckerzeugnisse das gesellschaftliche Miteinander?
Bücher und andere Druckwerke begleiten uns das ganze Leben. Es fängt an mit der Gute-Nacht-Geschichte, welche uns abends am Bett vorgelesen wird, geht weiter über den gewonnenen Lesewettbewerb in der Schule, dem gegenseitigen Austausch und Ausleihen unter FreundInnen, hilft uns beim Erwerb neuen Wissens und bringt uns Entspannung nach einem anstrengenden Arbeitstag. Die Dauerhaftigkeit der physischen Form bewahrt sowohl vergangenes als auch gegenwärtiges Gedankengut für die Zukunft. Bücher vereinen Menschen und beeinflussen unser Zusammenleben.
Welche Balance sehen Sie zwischen physischer und digitaler Sammlung?
Besonders in Hinblick auf Zeitschriften und Zeitungen, welche schadensanfällig sind, ist die Digitalisierung unabdingbar für die Erhaltung des kulturellen Gedächtnisses. So bleiben die Originale erhalten und können dennoch für die Öffentlichkeit nutzbar sein. Dies gilt ebenfalls für Bücher, mögen Sie jetzt besonders sein oder auch einfach viel benutzt. Fakt ist, neben der Erhaltung des Originals werden insbesondere auch durch die Digitalisierung sowohl die historischen als auch gegenwärtigen Medienwerke erhalten, geschätzt und können mit ihren Inhalten und Gestaltungsmerkmalen künftige Generationen inspirieren und ihnen so auch nutzen.
Welche besondere Begegnung hatten Sie mit einem Buch?
Im Laufe meiner Tätigkeit sind mir einige besondere Werke begegnet. Besonders in Erinnerung ist mir dabei ein gerahmtes Buch geblieben. Es war eingefasst in einem Bilderrahmen und befand sich dementsprechend hinter einer Glasscheibe. Um es genauer ansehen zu können, musste ich das Buch jedoch irgendwie herausholen, dies ging aber nicht, ohne den Rahmen zu beschädigen. Ziemlich ratlos rief ich beim Verleger an und fragte nach, wie ich denn an das Buch gelangen könnte. Amüsiert erklärte er mir, dass die Idee dahintersteht, das Buch wortwörtlich „aufzuschlagen“.
Wie sieht ein Buch von 2089 (100 Jahre SDD) aus, was muss es haben?
Neben einer nachhaltigen Herstellung spielt auch die Bezahlbarkeit eine große Rolle, sowohl in der Herstellung als auch im Verkauf. Druckerzeugnisse der Zukunft sollten einen gewissen Charme haben, welchen digitale Werke schwer nachahmen können. Sie sollten sowohl zum Berühren, Betrachten und natürlich Lesen einladen. Wichtig ist es ebenso, dass sie lange bestehen können, also weniger anfällig für die Entstehung von Gebrauchsspuren sind. Nichtsdestotrotz sollten sie mit der Zeit gehen und aktuelle Methoden einbauen, wie zum Beispiel durch den Einsatz von QR-Codes eine Verbindung von physischer und digitaler Welt schaffen. Vieles ist vorstellbar, wer weiß, welche Entwicklungen uns in den nächsten Jahrzehnten auch hier weiter voranbringen werden.

Uta Spaet
Uta Spaet leitet das Referat Bestandsaufbau am Leipziger Standort der Deutschen Nationalbibliothek.
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